Die Vertragsparteien bemühen sich, im Bereich der Verbraucherpolitik zusammenzuarbeiten, um ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen. Die Vertragsparteien kommen überein, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich soweit möglich Folgendes umfassen kann:
a) Erhöhung der Kompatibilität des Verbraucherschutzrechts, um Handelshemmnisse zu vermeiden, gleichzeitig jedoch ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten;
b) Förderung des Informationsaustausches über die Verbraucherschutzsysteme, einschließlich Verbraucherschutzvorschriften, Produktsicherheit, Durchsetzung des Verbraucherrechts, Aufklärung und Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher sowie Rechtsschutz für Verbraucher;
c) Unterstützung des Aufbaus unabhängiger Verbraucherorganisationen und von Kontakten zwischen Vertretern der Verbraucherinteressen.
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