(1) Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung des Energiesektors für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung an und bemühen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, die Zusammenarbeit in diesem Bereich auszubauen, um
a) die Energieversorgung zu diversifizieren, um die Energiesicherheit zu erhöhen und um neue, nachhaltige, innovative und erneuerbare Energieformen zu entwickeln, einschließlich unter anderem Biokraftstoffe und Biomasse, Wind- und Sonnenenergie sowie Wasserkraft;
b) die Entwicklung einer Politik zu unterstützen, die erneuerbare Energie wettbewerbsfähiger macht;
c) mit Beiträgen sowohl der Angebots- als auch der Nachfrageseite eine rationelle Energienutzung zu erreichen, indem die Energieeffizienz bei der Erzeugung, dem Transport, der Verteilung und dem Endverbrauch von Energie gefördert wird;
d) den Transfer von Technologie für nachhaltige Energieerzeugung und Energieeffizienz zu fördern;
e) den Kapazitätsausbau und die Erleichterung von Investitionen im Energiebereich unter Berücksichtigung der Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Marktverträglichkeit zu verstärken;
f) den Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu fördern;
g) Meinungen zu den Entwicklungen auf den Weltenergiemärkten einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Entwicklungsländer auszutauschen.
(2) Zu diesen Zwecken werden die Vertragsparteien in geeigneter Weise darauf hinarbeiten, die folgenden Kooperationsmaßnahmen insbesondere innerhalb der bestehenden regionalen und internationalen Rahmen zu fördern:
a) Zusammenarbeit bei der Gestaltung der Energiepolitik und Austausch energiepolitisch relevanter Informationen,
b) Informationsaustausch über Lage und Trends auf dem Energiemarkt, in der Energiewirtschaft und in der Energietechnologie,
c) Durchführung gemeinsamer Studien und gemeinsamer Forschung,
d) Ausweitung von Handel und Investitionen im Energiesektor.
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