(1) In der Erkenntnis, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien ein wichtiger Bestandteil des modernen Lebens und von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind, vereinbaren die Vertragsparteien einen Meinungsaustausch über ihre jeweilige Politik auf diesem Gebiet.
(2) Die Zusammenarbeit in diesem Bereich konzentriert sich unter anderem auf Folgendes:
a) Meinungsaustausch über die verschiedenen Aspekte der Informationsgesellschaft, insbesondere die Politik für die elektronische Kommunikation und deren Regulierung, einschließlich Universaldienst, Erteilung von Allgemein- und Einzelgenehmigungen, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Unabhängigkeit und Effizienz der Regulierungsbehörde,
b) Verbund und Interoperabilität der Forschungsnetze und -dienste, unter anderem auf regionaler Ebene,
c) Normung und Verbreitung neuer Informations- und Telekommunikationstechnologien,
d) Förderung der Forschungszusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien,
e) Sicherheitsfragen und -aspekte im Zusammenhang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien, einschließlich der Förderung der Online-Sicherheit und der Bekämpfung der Computerkriminalität sowie des Missbrauchs der Informationstechnologie und aller Formen von elektronischen Medien.
(3) Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen wird gefördert.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise