Art. 1 Zielsetzung des Abkommens — Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG und Ukraine
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Durch das Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der globalen zivilen Satellitennavigation gefördert, erleichtert und ausgebaut werden.
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