BundesrechtInternationale VerträgeKooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG und UkraineArt. 1

Art. 1Zielsetzung des Abkommens

In Kraft seit 01. Dezember 2013
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Durch das Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der globalen zivilen Satellitennavigation gefördert, erleichtert und ausgebaut werden.

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