Die Urschrift dieses Abkommens, dessen Wortlaut in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und tadschikischer Sprache gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt.
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