Die Vertragsparteien nehmen die Zusammenarbeit mit dem Ziel auf, Straftaten wie Folgende zu verhüten:
- Wirtschaftsstraftaten einschließlich Korruption,
- illegale Geschäfte mit Waren einschließlich Industriemüll und Waffen,
- Fälschung.
Die Zusammenarbeit in den genannten Bereichen beruht auf gegenseitigen Konsultationen und auf enger Interaktion. Technische Hilfe und Amtshilfe können unter anderem in folgenden Bereichen geleistet werden:
- Konzeption innerstaatlicher Rechtsvorschriften im Bereich der Verhütung von Straftaten,
- Einrichtung von Informationszentren,
- Erhöhung der Effizienz der Einrichtungen, die mit der Verhütung von Straftaten befasst sind,
- Ausbildung des Personals und Ausbau der Forschungsinfrastruktur,
- Ausarbeitung von für beide Seiten annehmbaren Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten.
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