(1) Die Vertragsparteien arbeiten hin auf die Entwicklung und die Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Zusammenarbeit zwischen KMU in der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan.
(2) Die Zusammenarbeit schließt technische Hilfe ein, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Schaffung eines rechtlichen Rahmens für KMU,
- Aufbau einer angemessenen Infrastruktur für die Unterstützung von KMU, für die Förderung der Kommunikation und der Unternehmenskooperation zwischen KMU sowohl innerhalb der Republik Tadschikistan als auch mit KMU im Ausland und für die Ausbildung von KMU in den für den Zugang zur Finanzierung erforderlichen Kenntnissen,
- Ausbildung in den Bereichen Marketing, Buchführung und Qualitätssicherung.
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