"Finanzdienstleistung" ist jede Dienstleistung finanzieller Art, die von einem Finanzdienstleistungserbringer einer Vertragspartei angeboten wird. Zu den Finanzdienstleistungen gehören folgende Tätigkeiten:
A. Alle Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen
1. Direktversicherung (einschließlich Mitversicherung)
i) Lebensversicherung
ii) Sachversicherung
2. Rückversicherung und Folgerückversicherung
3. Versicherungsvermittlung wie Leistungen von Versicherungsmaklern und -agenturen
4. Versicherungsbezogene Hilfsdienstleistungen wie Beratung, Versicherungsmathematik, Risikobewertung und Schadensregulierung
B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen (ausgenommen Versicherungsdienstleistungen)
1. Annahme von Spareinlagen und sonstigen rückzahlbaren Einlagen von Kunden
2. Ausreichung von Krediten jeder Art, einschließlich Verbraucherkredit, Hypothekenkredit, Factoring und Finanzierung von Handelsgeschäften
3. Finanzleasing
4. sämtliche Zahlungs- und Überweisungsdienstleistungen einschließlich Kredit- und Scheckkarten, Reiseschecks und Bankwechsel
5. Bürgschaften und Verpflichtungen
6. Geschäfte für eigene und für Kundenrechnung an Börsen, im Schalterverkehr oder in sonstiger Form mit Folgendem:
a) Geldmarkttitel (Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate, usw.)
b) Devisen
c) derivative Instrumente, darunter Futures und Optionen
d) Wechselkurs- und Zinstitel einschließlich Swaps, Kurssicherungsvereinbarungen, usw.
e) begebbare Wertpapiere
f) sonstige begebbare Instrumente und Finanzanlagen einschließlich ungeprägtes Gold
7. Beteiligung an Emissionen von Wertpapieren jeder Art einschließlich Übernahme und Platzierung von Emissionen als (öffentlicher oder privater) Finanzmakler sowie Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit derartigen Emissionen
8. Geldmaklergeschäfte
9. Vermögensverwaltung wie Kassenhaltung und Bestandsverwaltung, alle Formen von kollektivem Anlagemanagement, Pensionsfondsverwaltung, Depotverwahrung, Auftrags- und Treuhandverwaltung
10. Saldenausgleichs- und Verrechnungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzanlagen einschließlich Wertpapieren, derivativen Instrumenten und sonstigen begebbaren Instrumenten
11. Beratungs-, Vermittlungs- und sonstige Zusatzfinanzdienstleistungen in Bezug auf sämtliche unter den Nummern 1 bis 10 aufgeführte Tätigkeiten, einschließlich Kreditauskunft und Bonitätsprüfung, Anlage- und Vermögensbestandsanalyse und -beratung, Beratung über Akquisition, Unternehmensumstrukturierung und -strategien
12. Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen und Software für die Verarbeitung von Finanzdaten und sonstiger einschlägiger Software durch die Erbringer anderer Finanzdienstleistungen.
Zu den Finanzdienstleistungen gehören nicht folgende Tätigkeiten:
a) Tätigkeiten einer Zentralbank oder einer Währungsbehörde oder einer sonstigen öffentlichen Stelle in Ausübung von Geld- oder Währungspolitik.
b) Tätigkeiten, die von Zentralbanken, staatlichen Stellen oder Behörden oder öffentlichen Organen für Rechnung oder aufgrund Gewährleistung des Staates ausgeübt werden, außer in den Fällen, in denen diese Tätigkeiten von den Erbringern von Finanzdienst-leistungen im Wettbewerb mit solchen öffentlichen Einrichtungen ausgeübt werden können.
c) Tätigkeiten im Rahmen eines gesetzlichen Systems der sozialen Sicherheit oder einer staatlichen Alterssicherung, außer in den Fällen, in denen diese Tätigkeiten von den Erbringern von Finanzdienstleistungen im Wettbewerb mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen ausgeübt werden können.
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