Artikel 3
Dieses Protokoll bildet einen integrierenden Bestandteil des Abkommens und bleibt in Kraft solange das Abkommen in Kraft ist und findet Anwendung solange das Abkommen Anwendung findet.
ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Protokoll unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien , am 1. Oktober 2012 , in zweifacher Ausfertigung, jede in deutscher, rumänischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Bei Auslegungsunterschieden ist der englische Text maßgeblich.
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