Bescheinigung über die Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit für die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden Ausgestellt nach Artikel 7 des Internationalen Übereinkommens von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden | ||||||||||
Name des Schiffes | Unterscheidungssignal | IMO-Schiffsidentifizierungs-nummer | Heimathafen | Name und vollständige Anschrift des Hauptgeschäftssitzes des eingetragenen Eigentümers | ||||||
Hiermit wird bescheinigt, dass für das vorgenannte Schiff eine Versicherungspolice oder sonstige finanzielle Sicherheit nach Maßgabe des Artikels 7 des Internationalen Übereinkommens von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden besteht. | ||||||||||
Art der Sicherheit | ||||||||||
Laufzeit der Sicherheit | ||||||||||
Name und Anschrift des (der) Versicherers (Versicherer) und/oder Sicherheitsgebers (Sicherheitsgeber) | ||||||||||
Name | ||||||||||
Anschrift | ||||||||||
Die Bescheinigung gilt bis | ||||||||||
Ausgestellt oder bestätigt von der Regierung | ||||||||||
(vollständige Bezeichnung des Staates) | ||||||||||
ODER: | ||||||||||
Der folgende Wortlaut soll benutzt werden, wenn ein Vertragsstaat von Artikel 7 Absatz 3 Gebrauch macht. Die vorliegende Bescheinigung wird durch Ermächtigung der Regierung ... (vollständige Bezeichnung des Staates) von ... (Name der Einrichtung oder Organisation) ausgestellt | ||||||||||
in ........................................................... | am .................................................................... | |||||||||
(Ort) | (Datum) | |||||||||
(Unterschrift und Amtsbezeichnung des ausstellenden oder bestätigenden Bediensteten) | ||||||||||
1. Auf Wunsch kann die Bezeichnung des Staates einen Hinweis auf die zuständige Behörde des Landes enthalten, in dem die Bescheinigung ausgestellt wird.
2. Ist der Gesamtbetrag der Sicherheit von mehreren Seiten zur Verfügung gestellt worden, so sollen alle Einzelbeträge angegeben werden.
3. Wird die Sicherheit in verschiedener Form gestellt, so sollen diese Formen angegeben werden.
4. Die Eintragung "Laufzeit der Sicherheit" hat das Datum zu enthalten, an dem die Sicherheit wirksam wird.
5. Die Eintragung "Anschrift" des (der) Versicherers (Versicherer) und/oder Sicherheitsgebers (Sicherheitsgeber) hat die Anschrift des Hauptgeschäftssitzes des (der) Versicherers (Versicherer) und/oder Sicherheitsgebers (Sicherheitsgeber) zu enthalten. Gegebenenfalls ist der Geschäftssitz anzugeben, an dem die Versicherung oder sonstige Sicherheit abgeschlossen wurde.
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