Zuständige Behörden für dieses Abkommen sind:
Zentralstellen:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich
Ausländer- und Passamt des Fürstentums Liechtenstein
Amt für Auswärtige Angelegenheiten des Fürstentums Liechtenstein
Vertretungsbehörden:
Österreichische Botschaft Agram/Zagreb
Österreichische Botschaft Sofia
Österreichische Botschaft Tirana
Österreichische Botschaft Dublin
Österreichische Botschaft Kuala Lumpur
Österreichische Botschaft in Nikosia
Österreichische Botschaft in Skopje
Österreichische Botschaft Neu Delhi für Anträge, die im Wege des externen Dienstleisters in Thimphu/Bhutan gestellt werden;
Österreichische Botschaft Canberra für Anträge, die im Wege des externen Dienstleisters in Adelaide, Brisbane, Canberra, Melbourne, Perth und Sydney gestellt werden.
Die Kontaktdaten sowie Änderungen betreffend die Österreichischen Vertretungsbehörden, die dieses Abkommen anwenden, werden einvernehmlich auf diplomatischem Wege festgelegt.
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