(1) Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und ist mit dem Tag der Wirksamkeit des Abkommens anzuwenden.
(2) Diese Vereinbarung tritt gemeinsam mit dem Abkommen außer Kraft.
GESCHEHEN zu Belgrad, am 26. Jänner 2012 in zwei Urschriften in deutscher und serbischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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