Rückverweise
(1) Klassifizierte Informationen werden gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht nachweislich und auf eine Weise vernichtet, die eine vollständige oder teilweise Wiederherstellung nicht zulässt.
(2) Klassifizierte Informationen der Klassifizierungsstufe STRENG GEHEIM / SECRETO werden nicht vernichtet, sondern rückübermittelt.
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