Nimmt die ersuchende Vertragspartei auf begründeten Antrag der ersuchten Vertragspartei eine rückzuführende Person wieder zurück, weil nachträglich festgestellt wurde, dass die Rückübernahmevoraussetzungen nicht vorlagen, so müssen alle Dokumente, die Person betreffend, der ersuchenden Vertragspartei im Original retourniert werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise