Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum in Kraft, an dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel davon in Kenntnis gesetzt haben, dass die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt wurden.
Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten, welche hierzu von den jeweiligen Regierungen ordnungsgemäß ermächtigt wurden, dieses Abkommen unterzeichnet.
Gegeben zu Wien am 30. Tag des Dezember 2010 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei abweichenden Auslegungen ist der englische Text maßgeblich.
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