1. Die vorliegende Vereinbarung wird im Geiste der Weiterentwicklung der guten nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik geschlossen. Ihr Ziel ist es, den bilateralen Austausch von Informationen zu erweitern und Schritte in Richtung einer Harmonisierung des Notfallmanagements der Tschechischen Republik und der Republik Österreich bei radiologischen Unfällen zu setzen.
2. Die Vereinbarung regelt Bedingungen, unter denen Ergebnisse und Eingabedaten der Prognosesysteme ESTE und TAMOS übermittelt werden.
3. Die Codes ESTE EDU (für das KKW Dukovany) und ESTE ETE (KKW Temelin) werden bei SÚJB eingesetzt und dienen bei einem nuklearen Störfall und Unfall als wichtiges Unterstützungsinstrumentarien für das Notfallpersonal.
Das System TAMOS wird in Österreich vom BMLFUW eingesetzt, um Windtrajektorien und Ergebnisse von Ausbreitungsberechnungen für den Fernbereich zu erhalten, die auf meteorologischen Prognosedaten beruhen.
4. Das BMLFUW wird den ESTE-Code einschließlich eines Dateneingabemoduls installieren, um sämtliche ESTE-Endergebnisse für das externe Notfallmanagement auf Basis der von SÚJB übermittelten ESTE-Zwischenergebnisse von ESTE zu erhalten.
5. Im Fall eines radiologischen Unfalls beginnt nach Zustimmung des SÚJBNotfallmanagements eine periodische Datenübertragung von ESTE EDU bzw. ESTE ETE.
6. Das BMLFUW stellt Ergebnisse periodischer Berechnungen von TAMOS zur Verfügung.
7. Die übertragenen Daten werden nur von SÚJB und dem BMLFUW als zusätzliche Informationsquelle für das Notfallmanagement und als Entscheidungshilfe bei radiologischen Unfällen eingesetzt und nicht an Dritte weitergegeben.
8. Als Eingabe für den ESTE-Code verwendete technische Daten der tschechischen KKWs werden nicht übermittelt.
9. Beide Seiten vereinbaren periodische ESTE-Übungen und Datenübertragungstests.
10. Technische Bedingungen und sonstige, den Datenaustausch von ESTE und TAMOS betreffende Fragen, die nicht in der vorliegenden Vereinbarung geregelt sind, werden vom Leiter des Notfallzentrums der Tschechischen Republik und dem Leiter der Abteilung für Strahlenschutz des BMLFUW vereinbart. Sämtliche Änderungen und Zusätze dieser Vereinbarung erfolgen in Form von Anhängen zur vorliegenden Vereinbarung, die von beiden Seiten unterzeichnet werden.
11. Die vorliegende Vereinbarung wird für zwei Jahre abgeschlossen, beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung durch beide Seiten. Hat zwei Monate vor dem Auslaufen der Vereinbarung keine Seite ihren Ausstieg bekanntgegeben, verlängert sich die Gültigkeit automatisch um weitere zwei Jahre.
12. Sie ersetzt die vorangegangene Vereinbarung 2 vom 10.03.2004. Sie tritt in Kraft, wenn und sobald sie von beiden Parteien ordnungsgemäß unterfertigt wurde.
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2 Erwähnt in BGBl. III Nr. 68/2010.
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