BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den FörderungsrahmenArt. 14

Art. 14

In Kraft seit 20. Mai 2012
Up-to-date
Artikel 14

Der englische und der französische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise verbindlich.

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