(1 ) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt am Tag nach Bestätigung des Textes durch das Außenministerium der Republik Ungarn in Kraft. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung tritt die Vereinbarung zwischen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung in Visaangelegenheiten vom 29. November 2007 außer Kraft.
(2) Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung jederzeit auf diplomatischem Weg schriftlich kündigen. In einem solchen Fall tritt die Vereinbarung drei Monate nach dem Eingang der Kündigungsnote bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
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