1. Die für die Rückführung und Durchbeförderung von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zu benützenden Grenzübergangsstellen am Flughafen sind:
- Auf österreichischem Hoheitsgebiet:
Vienna International Airport
Wien-Schwechat
Stadtpolizeikommando Schwechat
Grenzpolizeiinspektion
1300 Flughafen Objekt 102
Tel: + 43 (0) 70166/740
Fax. + 43 (0) 70166/749
E-Mail: GPI-N-Schwechat-Flughafen@polzei.gv.at
- Auf montenegrinischem Hoheitsgebiet:
Medjunarodni granični prelaz Aerodrom Podgorica
International border crossing point Airport Podgorica
Department of Border Police
Podgorica
8100
Tel: + 382 020 225618
Fax. + 382 020 225618
E-Mail: isp.gp.podgorica@t-com.me
2. Sofern es im Einzelfall erforderlich ist, kann die Rückführung und Durchbeförderung von Personen auch über in diesem Artikel nicht genannte Grenzübergangsstellen durchgeführt werden, soweit die zuständigen Behörden sich darüber schriftlich verständigt haben.
3. Die Vertragsparteien teilen einander jede Änderung der Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax und E-Mail) auf direktem und auf diplomatischem Weg mit.
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