Dieses Abkommen dient dazu, den Vertragsparteien die Aufteilung von Vermögensgegenständen zu ermöglichen, die in Zusammenhang mit Straftaten entzogen wurden.
Dieses Abkommen dient ausschließlich dem Zweck der gegenseitigen Unterstützung zwischen den Vertragsparteien. Dritte können aus diesem Abkommen keine Rechte oder Vorteile ableiten.
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