Art. 1 — Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (China)
Rückverweise
Artikel 1 |
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einer Vertragspartei oder in beiden Vertragsparteien ansässig sind.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden