BundesrechtInternationale VerträgeDoppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (China)Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. Januar 2011
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Artikel 1

Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einer Vertragspartei oder in beiden Vertragsparteien ansässig sind.

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