Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum in Kraft, an dem die beiden Parteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel davon in Kenntnis gesetzt haben, dass die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt wurden.
Geschehen zu Buenos Aires am heutigen 9. Mai 2008 in dreifacher Ausfertigung in deutscher, spanischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei abweichenden Auslegungen ist der englische Text maßgeblich.
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