| Nr. | Tätigkeit | Kapazitätsschwellen-wert (Spalte 1) | Mitarbeiter-schwellenwert (Spalte 2) | |
| 1. | Energiesektor | |||
| a) | Mineralöl- und Gasraffinerien | * | 10 Mitarbeiter | |
| b) | Vergasungs- und Verflüssigungsanlagen | * | ||
| c) | Wärmekraftwerke und andere Feuerungsanlagen | |||
Rückverweise
| d) | Kokereien | * |
| e) | Anlagen zum Mahlen von Kohle | mit einer Kapazität von 1 t pro Stunde |
| f) | Anlagen zur Herstellung von Kohleprodukten und festen, rauchfreien Brennstoffen | * |
| 2. | Herstellung und Verarbeitung von Metallen | |||
| a) | Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz (einschließlich sulfidischer Erze) | * | 10 Mitarbeiter | |
| b) | Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen | mit einer Kapazität von 2,5 t pro Stunde |
| c) | Anlagen zur Verarbeitung von Eisenmetallen durch |
| i) Warmwalzen | mit einer Kapazität von 20 t Rohstahl pro Stunde |
| ii) Schmieden mit Hämmern | mit einer Schlagenergie von 50 Kilojoule pro Hammer bei einer Wärmeleistung von über 20 MW |
| iii) Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten | mit einer Verarbei-tungskapazität von 2 t Rohstahl pro Stunde |
| d) | Eisenmetallgießereien | mit einer Produktionskapazität von 20 t pro Tag |
| e) | Anlagen i) zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische, chemische oder elektrolytische Verfahren | * |
| ii) zum Schmelzen, einschließlich Legieren, von Nichteisenmetallen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukten (Raffination, Gießen usw.) | mit einer Schmelz-kapazität von 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen |
| f) | Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren | wenn das Wirkbad-volumen 30 m³ beträgt |
| 3. | Mineralverarbeitende Industrie | |||
| a) | Untertage-Bergbau und damit verbundene Tätigkeiten | * | 10 Mitarbeiter | |
| b) | Tagebau | wenn die Oberfläche des Abbaugebiets 25 ha entspricht |
| c) | Anlagen zur Herstellung von |
| i) Zementklinkern in Drehrohröfen | mit einer Produktions-kapazität von 500 t pro Tag |
| ii) Kalk in Drehrohröfen | mit einer Produktions-kapazität von über 50 t pro Tag |
| iii) Zementklinkern oder Kalk in anderen Öfen | mit einer Produktions-kapazität von 50 t pro Tag |
| d) | Anlagen zur Gewinnung von Asbest und zur Herstellung von Erzeugnissen aus Asbest | * |
| e) | Anlagen zur Herstellung von Glas einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern | mit einer Schmelzka-pazität von 20 t pro Tag |
| f) | Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich der Herstellung von Mineralfasern | mit einer Schmelzka-pazität von 20 t pro Tag |
| g) | Anlagen zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen, und zwar insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan | mit einer Produktions-kapazität von 75 t pro Tag oder einer Ofen-kapazität von 4 m³ und einer Besatzdichte pro Ofen von 300 kg/m³ |
| 4. | Chemische Industrie | |||
| a) | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von organischen Grundchemikalien wie | * | 10 Mitarbeiter | |
| i) einfachen Kohlenwasserstoffen (linearen oder ringförmigen, gesättigten oder ungesättigten, aliphatischen oder aromatischen) |
| ii) sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Alkoholen, Aldehyden, Ketonen, Carbonsäuren, Estern, Acetaten, Ethern, Peroxiden, Epoxidharzen |
| iii) schwefelhaltigen Kohlenwasserstoffen |
| iv) stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Aminen, Amiden, Nitroso-, Nitro- oder Nitratverbindungen, Nitrilen, Cyanaten, Isocyanaten |
| v) phosphorhaltigen Kohlenwasserstoffen |
| vi) halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen |
| vii) metallorganischen Verbindungen |
| viii) Basiskunststoffen (Polymeren, Chemiefasern, Fasern auf Zellstoffbasis) |
| ix) synthetischen Kautschuken |
| x) Farbstoffen und Pigmenten |
| xi) Tensiden |
| b) | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von anorganischen Grundchemikalien wie | * |
| i) von Gasen wie Ammoniak, Chlor oder Chlorwasserstoff, Fluor oder Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen |
| ii) von Säuren wie Chromsäure, Flusssäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Oleum, schwefeligen Säuren |
| iii) von Basen wie Ammoniumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid |
| iv) von Salzen wie Ammoniumchlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat |
| v) von Nichtmetallen, Metalloxiden oder sonstigen anorganischen Verbindungen wie Kalziumkarbid, Silicium, Siliciumkarbid |
| c) | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltigen Düngemitteln (Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdünger) | * |
| d) | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von Ausgangsstoffen für Pflanzenschutzmittel und von Bioziden | * | 10 Mitarbeiter | |
| e) | Anlagen zur industriellen Herstellung von Grundarzneimitteln unter Verwendung eines chemischen oder biologischen Verfahrens | * |
| f) | Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von Explosivstoffen und Feuerwerksmaterial | * |
| 5. | Abfall und Abwasserwirtschaft | |||
| a) | Anlagen zur Verbrennung, Pyrolyse, Verwertung, chemischen Behandlung oder Deponierung gefährlicher Abfälle | mit einer Aufnahme-kapazität von 10 t pro Tag | 10 Mitarbeiter | |
| b) | Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfall | mit einer Kapazität von 3 t pro Stunde |
| c) | Anlagen zur Beseitigung ungefährlicher Abfälle | mit einer Kapazität von 50 t pro Tag |
| d) | Deponien (mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle) | mit einer Aufnahme-kapazität von 10 t pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von 25 000 t |
| e) | Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen Abfällen | mit einer Ver-arbeitungskapazität von 10 t pro Tag |
| f) | Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen | mit einer Kapazität von 100 000 Einwohner-gleichwerten |
| g) | Eigenständig betriebene Industrieabwasserbe-handlungsanlagen für eine oder mehrere der in diesem Anhang beschriebenen Tätigkeiten | mit einer Kapazität von 10 000 m 3 pro Tag |
| 6. | Papier und Holz | |||
| a) | Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen | * | 10 Mitarbeiter | |
| b) | Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz) | mit einer Produktions-kapazität von 20 t pro Tag |
| c) | Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien | mit einer Produktions-kapazität von 50 m³ pro Tag |
| 7. | Intensive Tierhaltung und Aquakultur | |||
| a) | Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen | i) mit 40 000 Plätzen für Geflügel | 10 Mitarbeiter | |
| ii) mit 2 000 Plätzen für Mastschweine (über 30 kg) |
| iii) mit 750 Plätzen für Sauen |
| b) | Intensive Aquakultur | 1000 t Fisch und Schalentiere pro Jahr |
| 8. | Tierische und pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel und Getränkesektor | |||
| a) | Anlagen zum Schlachten | mit einer Schlacht-kapazität (Tierkörper) von 50 t pro Tag | 10 Mitarbeiter | |
| b) | Behandlungs- und Verarbeitungsanlagen zur Herstellung von Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen aus |
| i) tierischen Rohstoffen (mit Ausnahme von Milch) | mit einer Produktions-kapazität von 75 t Fertigerzeugnissen pro Tag | ||
| ii) pflanzlichen Rohstoffen | mit einer Produktions-kapazität von 300 t Fertigerzeugnissen pro Tag (Vierteljahres-durchschnittswert) |
| c) | Anlagen zur Behandlung und Verarbeitung von Milch | mit einer Aufnahme-kapazität von 200 t pro Tag (Jahresdurch-schnittswert) |
| 9. | Sonstige Tätigkeiten | |||
| a) | Anlagen zur Vorbehandlung (zum Beispiel Waschen, Bleichen, Mercerisieren) oder zum Färben von Fasern oder Textilien | mit einer Verarbei-tungskapazität von 10 t pro Tag |
| b) | Anlagen zum Gerben von Häuten oder Fellen | mit einer Verarbei-tungskapazität von 12 t Fertigerzeugnissen pro Tag |
| c) | Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken | mit einer Verbrauchs-kapazität von 150 kg Lösungsmitteln pro Stunde oder 200 t pro Jahr |
| d) | Anlagen zur Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle) oder Elektrographit durch Brennen oder Graphitieren | * |
| e) | Anlagen für den Bau von und zum Lackieren oder zum Entfernen von Lackierungen von Schiffen | mit einer Kapazität für 100 m lange Schiffe | 10 Mitarbeiter |
Erläuternde Anmerkungen:
Spalte 1 enthält die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a genannten Kapazitätsschwellenwerte.
Ein Sternchen (*) bedeutet, dass kein Kapazitätsschwellenwert gilt (alle Anlagen sind meldepflichtig).
Spalte 2 enthält die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitarbeiterschwellenwerte.
„10 Mitarbeiter“ bedeutet das Äquivalent von 10 Vollzeitbeschäftigten.
Keine Verweise gefunden