Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Mitglieder der Streitkräfte des Entsendestaates liegt grundsätzlich in deren Verantwortungsbereich. Für den Fall der Erst- und Notfallversorgung können medizinische Einrichtungen der Streitkräfte des Aufnahmestaates unentgeltlich genutzt werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise