Im Sinne dieses Abkommens:
„Klassifizierte Informationen“ sind jegliche Informationen, unabhängig von ihrer Form, die gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und gekennzeichnet worden sind, um ihren Schutz vor unbefugter Preisgabe, missbräuchlicher Verwendung und Verlust zu gewährleisten.
„Anwendbares innerstaatliches Recht“ sind alle Gesetze und sonstigen Vorschriften entweder der Republik Österreich oder der Tschechischen Republik.
„Herausgeber“ ist die herausgebende Partei sowie jede ihrer Hoheitsgewalt unterstehende natürliche oder juristische Person, die klassifizierte Informationen freigibt.
„Empfänger“ ist die empfangende Partei sowie jede ihrer Hoheitsgewalt unterstehende natürliche oder juristische Person, die klassifizierte Informationen empfängt.
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