BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan - Protokoll

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Usbekistan - Protokoll

In Kraft seit 01. Februar 2009
Up-to-date

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 4 Abs. 1 am 1. Februar 2009 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 272 vom 14.10.2008 S. 6, veröffentlicht.