BundesrechtInternationale VerträgeEntwicklungszusammenarbeit (Albanien)Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. November 2008
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Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Albanien dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.

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