BundesrechtInternationale VerträgeStabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Mazedonien - Protokoll

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Mazedonien - Protokoll

In Kraft seit 01. August 2005
Up-to-date

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 16 Abs. 2 mit 1. August 2005 in Kraft getreten.

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.