BundesrechtInternationale VerträgeDoppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern - Protokoll (Polen)

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern - Protokoll (Polen)

In Kraft seit 10. Oktober 2008
Up-to-date

ARTIKEL 1

Art. 1

Artikel 24 Absatz 1 des Abkommens wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:

(Anm.: Es folgt der Text.)

ARTIKEL 2

Art. 2

Die Vertragsstaaten teilen einander auf diplomatischem Weg mit, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Protokolls erfüllt sind. Das Protokoll tritt am Tag des Erhalts der späteren der oben genannten Mitteilungen in Kraft, und seine Bestimmungen finden in beiden Vertragsstaaten Anwendung:

a) hinsichtlich der an der Quelle erhobenen Steuern für Einkünfte, die am oder nach dem ersten Jänner des Kalenderjahres bezogen werden, das dem Jahr des In-Kraft-Tretens folgt;

b) für alle übrigen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen für Steuern, die für Steuerjahre erhoben werden, die am oder nach dem ersten Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Jahr des In-Kraft-Tretens folgt.

ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Protokoll unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Warschau, am 4. Februar 2008 in zweifacher Ausfertigung, jede in deutscher, polnischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Im Zweifel ist der englische Text maßgeblich.