BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie FakultativprotokollArt. 42

Art. 42Unterzeichnung

In Kraft seit 16. Juni 2016
Up-to-date

Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten und für Organisationen der regionalen Integration ab dem 30. März 2007 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.

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