Zu den allgemeinen Modalitäten und Bereichen der infrastrukturellen Zusammenarbeit zählen insbesondere die Folgenden:
1. Regionalplanungen (Erarbeitung von Studien für den Gesundheitssektor und Entwicklungspläne für Krankenhäuser und für ausgewählte Dienstleistungen im Gesundheitssektor auf regionaler und nationaler Ebene);
2. technische Planungen (Architektur, Haus- und Gebäudetechnik, Medizintechnik);
3. organisatorische Planungen (Ablauforganisation, EDV, Personalschulung, Inbetriebnahme, Betriebsführung), Umsetzungs- und Wirtschaftlichkeitsstudien;
4. Projektmanagement, Bauüberwachung;
5. Wartung von medizintechnischen Geräten;
6. Ausbau, Umbau, Instandsetzung, Modernisierung und schlüsselfertige Errichtung von Krankenhäusern und anderen Bauten und Einrichtungen auf dem Sektor des Gesundheitswesens;
7. komplette Einrichtung von Krankenhäusern und anderen Bauten und Einrichtungen auf dem Sektor des Gesundheitswesens;
8. Planung, Lieferung, Implementierung und Überwachung sowie Wartung von Informationstechnologie im Gesundheitswesen;
9. Abfallbeseitigung und Abwasserbehandlung;
10. Betriebsführung und Unterstützung bei Betriebsführung sowie beim Aufbau entsprechender Institutionen;
11. Unterstützung beim Aufbau von Krankenkassensystemen und Krankenversicherung;
12. technische Hilfestellung durch Beistellung von Experten, Spezialisten und hochqualifizierten Technikern;
13. Schulung und Weiterbildung von Krankenhauspersonal im Rahmen von Projekten, die von diesem Abkommen umfasst sind.
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