a) „Justizbehörde“ ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde mit entsprechenden Befugnissen;
b) „Träger elterlicher Verantwortung“ Eltern und andere Personen oder Stellen, die berechtigt sind, elterliche Verantwortung teilweise oder in vollem Umfang auszuüben;
c) „Vertreter“ eine Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, oder eine Stelle, die bestellt ist, ein Kind vor einer Justizbehörde zu vertreten;
d) „sachdienliche Auskünfte“ Auskünfte, die dem Alter und dem Verständnis des Kindes angemessen sind und die erteilt werden, um es zu befähigen, seine Rechte in vollem Umfang auszuüben, sofern nicht die Erteilung solcher Auskünfte dem Wohl des Kindes widerspricht.
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