Ist nach innerstaatlichem Recht Verfahrens oder Beratungshilfe für die Vertretung von Kindern in sie berührenden Verfahren vor einer Justizbehörde vorgesehen, so werden solche Bestimmungen in bezug auf die von den Artikeln 4 und 9 erfaßten Angelegenheiten angewendet.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise