(1) Von der WHO in Bezug auf Personen gegebene Empfehlungen an die Vertragsstaaten können folgende Ratschläge beinhalten:
– besondere Gesundheitsmaßnahmen werden nicht angeraten;
– den Reiseverlauf in betroffenen Gebieten überprüfen;
– den Nachweis von ärztlichen Untersuchungen und Laborergebnissen überprüfen;
– ärztliche Untersuchungen verlangen;
– den Nachweis einer Impfung oder einer anderen Prophylaxe überprüfen;
– eine Impfung oder eine andere Prophylaxe verlangen;
– verdächtige Personen einer Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unterziehen;
– Quarantäne- oder andere Gesundheitsmaßnahmen für verdächtige Personen durchführen;
– eine Absonderung betroffener Personen und nötigenfalls deren Behandlung durchführen;
– eine Nachverfolgung der Kontakte verdächtiger oder betroffener Personen durchführen;
– die Einreise verdächtiger und betroffener Personen verweigern;
– die Einreise nicht betroffener Personen in betroffene Gebiete verweigern und
– bei der Ausreise von Personen aus betroffenen Gebieten ein Screening durchführen und/oder Beschränkungen auferlegen.
(2) Von der WHO in Bezug auf Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete gegebene Empfehlungen an die Vertragsstatten können folgende Ratschläge beinhalten:
– besondere Gesundheitsmaßnahmen werden nicht angeraten;
– Ladeliste und Route überprüfen;
– Überprüfungen durchführen;
– den Nachweis von Maßnahmen bei der Abreise oder bei der Durchfuhr zur Beseitigung von Infektionen oder Verseuchungen überprüfen;
– eine Behandlung von Gepäck, Fracht, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern, Postpaketen oder menschlichen Überresten durchführen, um Infektionen oder Verseuchungen einschließlich Vektoren und Herden zu beseitigen;
– besondere Gesundheitsmaßnahmen anwenden, um die sichere Handhabung und den sicheren Transport menschlicher Überreste zu gewährleisten;
– eine Absonderung oder Quarantäne durchführen;
– Beschlagnahme und Vernichtung infizierter oder verseuchter oder verdächtiger Gepäckoder Frachtstücke, Container, Beförderungsmittel, Güter, oder Postpakete unter kontrollierten Bedingungen vornehmen, wenn andere verfügbare Behandlungen oder Verfahren sonst erfolglos bleiben würden, und
– die Ab- oder Einreise verweigern.
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