Art. 8 Öffentliche Leistungen im Amtssitzbereich — Amtssitz – Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich (ICPO-Interpol)
Rückverweise
Die Republik Österreich trifft entsprechende Maßnahmen, um die Versorgung des Amtssitzes mit den notwendigen öffentlichen Leistungen zu angemessenen Bedingungen zu gewährleisten.
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