BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität – Zusatzprotokoll Z2 – SchleppereiArt. 21

Art. 21Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

In Kraft seit 30. Dezember 2007
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