Jede Vertragspartei trifft gesetzgeberische und andere Maßnahmen, damit von einer anderen Vertragspartei erlassene rechtskräftige Strafurteile wegen nach diesem Übereinkommen umschriebener Straftaten bei der Bestimmung des Strafmaßes berücksichtigt werden können.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise