BundesrechtInternationale VerträgeAufhebung der Visumpflicht (Montenegro)Art. 5

Art. 5

In Kraft seit 03. Juni 2006
Up-to-date

Dieses Abkommen befreit die Staatsbürger beider Vertragsparteien nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und rechtlichen Bestimmungen der anderen Vertragspartei betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern einzuhalten.

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