Die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit könnte vorwiegend in folgenden Formen verwirklicht werden:
– Kooperationsvereinbarungen zur effizienteren Ausnutzung von Produktionskapazitäten, Minimierung der Produktionskosten und Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit;
– Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, Errichtung von Handelsvertretungen und -niederlassungen;
– Investitionen und Unternehmensbeteiligungen auch im Rahmen der Privatisierung;
– Technologie- und Know-How-Transfer;
– Entwicklungs- und Technologieprojekte;
– angewandte Forschung;
– Informationsaustausch über Patente, Lizenzen sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte;
– Harmonisierung von Normen und technischen Vorschriften;
– Beratungsleistungen insbesondere in den Bereichen finanzielle und Bankdienstleistungen, Marketing, Entwicklung von Unternehmensstrategien, Kostenrechnung und sonstige Dienstleistungen;
– Erstellung von Feasibility-Studien;
– Informationsaustausch auf dem Gebiet der Standardisierung und Meteorologie;
– Organisation und Durchführung von gemeinsamen Seminaren, Symposien und Konferenzen, Austausch von Delegationen und Experten;
– Austausch von Informationen, Dokumentationen und Publikationen, die für beide Vertragsparteien von Interesse sind;
– Zusammenarbeit der Wirtschaftskammern und Unternehmerverbände;
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