Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften Beratungsleistungen sowie die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten und Managern vor allem auf dem Gebiete
– der Außenwirtschaft;
– der Wirtschaftsverwaltung;
– des gewerblichen Rechtsschutzes;
– des Tourismus;
– des Patentwesens;
– des Bank- und Finanzwesens;
– des Versicherungswesens;
fördern.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise