Art. 4 — Wirtschaftliche, landwirtschaftl., industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Montenegro)
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Die Vertragsparteien werden der Zusammenarbeit bei der Entwicklung ökologisch vertretbarer und wirtschaftlich vernünftiger Infrastruktursysteme in folgenden Bereichen höchstes Interesse widmen:
– Energie;
– Eisenbahn;
– Luftfahrt;
– Telekommunikation;
– Wasserwirtschaft;
– Abfallwirtschaft und Recycling.
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