TEIL IV
Ersuchen und Unterlagen
(1) Ersuchen nach diesem Vertrag werden schriftlich gestellt.
(2) Stellt der Urteilsstaat ein Ersuchen nach diesem Vertrag, so sind dem Ersuchen anzuschließen:
1. eine mit der Bestätigung der Rechtskraft und gegebenenfalls auch der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift (Kopie) des Urteils;
2. eine Abschrift der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen;
3. möglichst genaue Angaben über die Person, die im anderen Vertragsstaat überwacht werden oder dort die über sie verhängte Strafe oder vorbeugende Maßnahme verbüßen soll, ihre Staatsangehörigkeit und ihren Wohn- oder Aufenthaltsort;
4. gegebenenfalls eine Bestätigung über die anzurechnenden Haftzeiten;
5. im Falle einer Vollstreckung ein mit der verurteilten Person aufgenommenes Protokoll, aus dem sich die Zustimmung zur Vollstreckung ergibt;
6. weitere Unterlagen, die für die Beurteilung des Ersuchens von Bedeutung sein können.
(3) Stellt der Staat, der die Überwachung übernehmen oder der die im Urteilsstaat ausgesprochene Strafe oder vorbeugende Maßnahme vollstrecken soll, ein Ersuchen nach diesem Vertrag, so sind dem Ersuchen anzuschließen:
1. eine Abschrift der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen;
2. möglichst genaue Angaben über die Person, die überwacht werden oder die Strafe oder vorbeugende Maßnahme verbüßen soll, ihre Staatsangehörigkeit und ihren Wohn- oder Aufenthaltsort;
3. weitere Unterlagen, die für die Beurteilung des Ersuchens von Bedeutung sein können;
4. sofern sich die Person, welche die Strafe oder vorbeugende Maßnahme im Vollstreckungsstaat verbüßen soll, bereits in diesem Staat befindet, ein mit ihr aufgenommenes Protokoll, aus dem sich die Zustimmung zur Vollstreckung ergibt.
(4) Im Falle eines Ersuchens nach Abs. 3 übermittelt der Urteilsstaat gleichzeitig mit der Bewilligung des Ersuchens eine mit der Bestätigung der Rechtskraft und gegebenenfalls auch der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung oder Abschrift (Kopie) des Urteils, eine Abschrift der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Bestätigung über die in Haft zugebrachten Zeiten.
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