Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte (Serbien)
Artikel 1
Art. 1
Hinsichtlich der Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte, die an der Übung „INVITEX PACEMAKER 2007“, die vom 19. November 2007 bis zum 7. Dezember 2007 in Österreich stattfindet, teilnehmen, sind die Bestimmungen des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen, unterzeichnet am 19. Juni 1995, sinngemäß anzuwenden.
Artikel 2
Art. 2
Dieses Übereinkommen tritt am Tag des Eingangs der Notifikation, durch die die Parteien einander den Abschluss der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren mitteilen, in Kraft. Vom Tag der Unterzeichnung ist es vorläufig anzuwenden. Dieses Abkommen kann jederzeit durch diplomatische Notifikation gekündigt werden, welche am ersten Tag des zweiten Monats nach ihrem Eingang bei der anderen Partei wirksam wird.