BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Montenegro)Art. 21

Art. 21

In Kraft seit 03. Juni 2006
Up-to-date

Dieses Abkommen wird ratifiziert und tritt sechzig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

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