Vorbehalte, die mit Ziel und Zweck dieses Übereinkommens unvereinbar sind, sind unzulässig.
Anlage I – Die Verbotsliste – Internationaler Standard
Anlage II – Standards für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur therapeutischen Anwendung
Anhang 1 – Welt-Anti-Doping-Code
Anhang 2 – Internationaler Standard für Labors
Anhang 3 – Internationaler Standard für Kontrollen
Geschehen zu Paris am 18. Oktober 2005 in zwei Urschriften, die mit den Unterschriften des Präsidenten der 33. Tagung der Generalkonferenz der UNESCO und des Generaldirektors der UNESCO versehen sind und im Archiv der UNESCO hinterlegt werden.
Bei em vorstehenden Text handelt es sich um den verbindlichen Wortlaut des Übereinkommens, das hiermit ordnungsgemäß von der Generalkonferenz der UNESCO auf ihrer 33. Tagung, die in Paris abgehalten und am 21. Oktober 2005 für geschlossen erklärt wurde, angenommen wurde.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten dieses Übereinkommen am 18. November 2005 unterschrieben.
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