Um den Zweck des Übereinkommens zu erreichen, verpflichten sich die Vertragsstaaten,
a) auf nationaler und internationaler Ebene angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die mit den Grundsätzen des Codes vereinbar sind;
b) zu allen Formen der internationalen Zusammenarbeit zu ermutigen, die darauf abzielen, die Athleten und die Ethik im Sport zu schützen und Forschungsergebnisse weiterzugeben;
c) die internationale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und den führenden Organisationen im Bereich der Bekämpfung des Dopings im Sport, insbesondere der Welt-Anti-Doping-Agentur, zu fördern.
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