Die Kreditkonditionen werden in Übereinstimmung mit den sich aus dem “Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite” unter Schirmherrschaft der OECD ergebenden internationalen Verpflichtungen festgelegt. Der Vergünstigungsgrad wird in Folge dessen mindestens 35% betragen, unabhängig davon, ob der gebundene Hilfskredit in Form eines “pre-mixed credit” oder in Form eines “mixed credit” erfolgt
Die Eignung der zu finanzierenden Projekte wird unter Berücksichtigung der aus der Anwendung der “Helsinki”-Regeln über gebundene Hilfskredite gewonnenen Leitlinien und der anzuwendenden nationalen Zuteilungskriterien bewertet. Projekte in den Bereichen Gesundheit, Infrastruktur, Wasser und Ausbildung und andere können geeignet sein.
Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass die Kreditkonditionen Änderungen auf Grund der jährlichen Neufestsetzung des Abzinsungsfaktors unter Schirmherrschaft der OECD unterliegen und weiters Gegenstand von Veränderungen aufgrund der OECD Länderrisikoklassifizierung und nationaler österreichischer Risikoüberlegungen sein können. Die österreichischen Kreditkonditionen, entweder in Form eines „pre-mixed credit“ oder eines „mixed credit", für einen bestimmten Hilfskredit sind die am Tage der Zusage gültigen.
Per 15. Januar 2010 weisen konzessionelle „pre-mixed credits“ eine Laufzeit von 15 Jahren, einschließlich einer tilgungsfreien Periode von 4 Jahren (beginnend 6 Monate nach Berne Union Starting Point), einen Zinssatz von 0,35 % p.a. und eine indikative Garantieprämie von 2,787 % p.a. auf. Alternativ können konzessionelle „pre-mixed credits“ mit einer Laufzeit von 14 Jahren, einschließlich einer tilgungsfreien Periode von 4 Jahren (beginnend 6 Monate nach Berne Union Starting Point), einem Zinssatz von 0% p.a. und einer indikativen Garantieprämie von 2,773 % p.a. realisiert werden.
Zusätzlich kann im Einzelfall ein Zuschuss aus öffentlichen Mitteln zur teilweisen Kompensation der Garantieprämie zugeteilt werden.
Per 15. Januar 2010 beinhalten konzessionelle „mixed credits“ einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (Grant) von 15% des refinanzierten Projektwertes bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1,500,000, kombiniert mit einem Hilfskredit mit einer Laufzeit von 15 Jahren, einschließlich einer tilgungsfreien Periode von 2 Jahren (beginnend 6 Monate nach Berne Union Starting Point), einen Zinssatz von 1,60 % p.a. und eine indikative Garantieprämie von 3,364 % p.a.
Alternativ kann der, mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (Grant) im oben genannten Ausmaß kombinierte, Hilfskreditteil eines konzessionellen „mixed credit“ eine Laufzeit von 11 Jahren, einschließlich einer tilgungsfreien Periode von 0,5 Jahren (beginnend 6 Monate nach Berne Union Starting Point), einen Zinssatz von 0% p.a. und eine indikative Garantieprämie von 3,166 % p.a. aufweisen.
Zusätzlich kann im Einzelfall ein Zuschuss aus öffentlichen Mitteln zur teilweisen Kompensation der Garantieprämie zugeteilt werden.
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