Die Änderung des Abkommens tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Die Gültigkeitsdauer des geänderten Abkommens endet mit 28-07-2011.
Alle sonstigen Bestimmungen des ursprünglichen Abkommens, die hiermit nicht ausdrücklich geändert wurden, werden entsprechend verlängert, bleiben für die in Absatz 1 genannte Gültigkeitsdauer unverändert in voller Rechtskraft und Rechtswirkung und bilden zusammen mit den hiermit geänderten Bestimmungen das geänderte Abkommen.
Geschehen in zwei Originalen, beide in englischer Sprache.
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