Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit EG – Südafrika – Zusatzprotokoll
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Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
Das Zusatzprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 68 vom 15. März 2005, S. 33, veröffentlicht.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 10 mit 1. Februar 2006 in Kraft getreten.