1. Um ihr Personal und ihre Hilfsmittel zweckdienlich zu verwenden, sind die Vereinten Nationen und der Verein in dem Wunsch einig, die Einrichtung von Dienststellen zu vermeiden, die in gegenseitigen Wettbewerb treten oder Doppelarbeit leisten.
2. Die Vereinten Nationen und der Verein werden alle zweckmäßigen Maßnahmen zur Erfassung und Aufbewahrung amtlicher Urkunden treffen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise